Als Faustregel in Wohnungen gilt folgendes : Herscht im Herbst/Winter bei einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius 1m über dem Boden in der Mitte des Raumes gemessen eine relative Luftfeuchtigkeit von über 65% während 3 Stunden am Tag, herrscht acute Schimmelgefahr durch Kondenswasser.
- Defekte Dächer ( insbesondere Flachdächer ), Dachrinnen und Fallrohre
- Risse im Mauerwerk
- Ungenügendes Austrocknen nach Baumassnahmen
- Wassereintritt infolge Rohrbrüchen etc.
- Unzureichende Abfuhr erhöhter Raumfeuchte durch:
Unsachgemässes Heizen und Lüften, insbesondere in luftdichten Gebäuden
Schlecht funktionierende/verstopfte Abluftkanäle in Badezimmer ohne Fenster.
Kondensation ( Tauwasserbildung ) der Luftfeuchte im Bereich von kalten Wänden, die zum Beispiel durch Wärmebrücken in den Aussenwänden bei unzureichende oder falsch angebrachter Wärmedämmungen und Undichtigkeiten entsteht.
Beispiel :
Kühlt eine Oberfläche bei 20 Grad Celsius Raumtemperatur und 60% reiner Luftfeuchtigkeit auf unter 13 Grad Celsius ab, kommt es zu Kondenswasserbildung.
Durch bauliche Massnahmen können die Ursachen, durch richtiges Lüften und / oder elektrisch betriebene Luftentfeuchter die Folgen eines Feuchte-Einbruches erfolgreich bekämpft werden. Damit entziehen wir dem Schimmel mittelfristig die Lebensbedingungen und er kann sich nicht mehr ungestört ausbreiten.